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Rangelei auf Badeinsel ist ein Sport

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/327Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 43 v. 19.10.2020

Schwer verletztes Opfer erhält keinen Schadenersatz.

Wien. Körperverletzungen sind im Allgemeinen rechtswidrig, doch es gibt Ausnahmen: wenn die verletzte Person einwilligt (und sich zum Beispiel tätowieren lässt), oder auch beim Sport, bei dem es bald einmal zu schmerzhaften Fouls kommen kann. Und wie ist das, wenn Jugendliche auf einer Badeinsel raufen und einer von ihnen dadurch verletzt wird?

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