Zwei Strafversuche scheitern an zwei Höchstgerichten.
Wien. Mit 157 statt der im Tempolimit angegeben 80 km/h war ein Autofahrer auf der Mondsee Straße in Oberösterreich unterwegs. Obwohl er dabei auch erwischt wurde, bleibt er straflos.
Der erste Versuch einer Strafe scheiterte daran, dass die 80er-Tafel weiter als die vorgeschriebenen 2,5 Meter von der Fahrbahn entfernt angebracht war. Der Verfassungsgerichtshof hob deshalb die Verordnung als gesetzwidrig kundgemacht auf und kippte die Strafe.

