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157 statt 80 km/h: Ertappter Lenker bleibt ungestraft

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/331Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 43 v. 19.10.2020

Zwei Strafversuche scheitern an zwei Höchstgerichten.

Wien. Mit 157 statt der im Tempolimit angegeben 80 km/h war ein Autofahrer auf der Mondsee Straße in Oberösterreich unterwegs. Obwohl er dabei auch erwischt wurde, bleibt er straflos.

Der erste Versuch einer Strafe scheiterte daran, dass die 80er-Tafel weiter als die vorgeschriebenen 2,5 Meter von der Fahrbahn entfernt angebracht war. Der Verfassungsgerichtshof hob deshalb die Verordnung als gesetzwidrig kundgemacht auf und kippte die Strafe.

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