[Illustration: MGO]
Wien. Darf man als Wohnungsmieter Forderungen, die man gegen den Vermieter hat, mit dem Mietzins aufrechnen? Diese Frage stellt sich immer wieder. Etwa, wenn sich die bisher bezahlte Miete als überhöht herausstellt. Oder wenn man als Mieter eine Reparatur, die der Vermieter bezahlen müsste, vorfinanziert hat.

