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Von wem man mietet, ist nicht egal

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/332Die Presse - Recht 2020, 19 Heft 43 v. 22.10.2020

[Illustration: MGO]

Wien. Darf man als Wohnungsmieter Forderungen, die man gegen den Vermieter hat, mit dem Mietzins aufrechnen? Diese Frage stellt sich immer wieder. Etwa, wenn sich die bisher bezahlte Miete als überhöht herausstellt. Oder wenn man als Mieter eine Reparatur, die der Vermieter bezahlen müsste, vorfinanziert hat.

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