Wer Gesetze anficht, kann nicht nur einen Teilakt vorlegen.
Wien. Findet ein Gericht, dass eine Bestimmung verfassungswidrig ist, darf es den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Dieser kann die Bestimmung dann kippen. Doch bei diesem Prozedere sei es schon nötig, dass das Gericht auch sage, um welche Gesetzesstelle es denn eigentlich gehe, betont nun der VfGH aus aktuellem Anlass.

