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Gericht war dem VfGH zu faul: Antrag scheitert

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/320Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 42 v. 12.10.2020

Wer Gesetze anficht, kann nicht nur einen Teilakt vorlegen.

Wien. Findet ein Gericht, dass eine Bestimmung verfassungswidrig ist, darf es den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Dieser kann die Bestimmung dann kippen. Doch bei diesem Prozedere sei es schon nötig, dass das Gericht auch sage, um welche Gesetzesstelle es denn eigentlich gehe, betont nun der VfGH aus aktuellem Anlass.

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