Spruch braucht Fundstelle im Bundesgesetzblatt.
Wien. Wer bestraft wird, muss wissen, weshalb. Und zwar genau. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ein Straferkenntnis gegen den Beauftragten eines Unternehmens aufgehoben, dem Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgeworfen worden waren.

