vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Radfahrer querte von Privatgrund: 30 km/h waren nicht zu schnell

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2020/309Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 41 v. 5.10.2020

[BK]

An dieser Stelle ereignete sich der Unfall: Die Autofahrerin fuhr geradeaus, der Radler kam von rechts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!