Wien. Bei der Prüfung der Covid-19-Maßnahmen hat der Verfassungsgerichtshof die Hürden für Individualanträge zwar ein wenig verkleinert; beseitigt sind sie aber nicht. Das zeigt der Fall einer oberösterreichischen Richterin, die vergeblich darum gekämpft hat, für den Personalsenat kandidieren zu dürfen.

