RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2020/303Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 40 v. 28.9.2020
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Auf dem Weg zu einer Sportlerkarriere kann eine Zusatzausbildung nur nutzen. Ins Internat muss man dafür aber nicht.