Personalabbau. Wenn Firmen jetzt krisenbedingt Sparpläne wälzen, können sie leicht mit der Anzeigepflicht beim AMS in Konflikt geraten. Die Regelungen sind zum Teil unklar – eine versäumte Meldung kann Unternehmen jedoch teuer kommen.
[Illustration: MGO]
Wien. Auch wenn die Kurzarbeit bislang das Ärgste verhindert hat – die Aussichten für den Arbeitsmarkt sind düster. Erst am Mittwoch haben die Casinos Austria vorsorglich 600 Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet (siehe Seite 17) – und das ist kein Einzelfall. "Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Unternehmen einen umfangreichen Personalabbau ankündigt", sagt Andreas Tinhofer, Rechtsanwalt bei Zeiler Floyd Zadkovich, zur "Presse".

