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Rechtliche Fallstricke beim Frühwarnsystem

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/301Die Presse - Recht 2020, 19 Heft 39 v. 24.9.2020

Personalabbau. Wenn Firmen jetzt krisenbedingt Sparpläne wälzen, können sie leicht mit der Anzeigepflicht beim AMS in Konflikt geraten. Die Regelungen sind zum Teil unklar – eine versäumte Meldung kann Unternehmen jedoch teuer kommen.

[Illustration: MGO]

Wien. Auch wenn die Kurzarbeit bislang das Ärgste verhindert hat – die Aussichten für den Arbeitsmarkt sind düster. Erst am Mittwoch haben die Casinos Austria vorsorglich 600 Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet (siehe Seite 17) – und das ist kein Einzelfall. "Kaum eine Woche vergeht, ohne dass ein Unternehmen einen umfangreichen Personalabbau ankündigt", sagt Andreas Tinhofer, Rechtsanwalt bei Zeiler Floyd Zadkovich, zur "Presse".

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