Wien. Ist ein Ferienhaus, in dem man Jahr für Jahr den Großteil des Sommers verbringt, rechtlich ein zweiter Wohnsitz? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Und nein, es ging dabei nicht bloß um eine juristische Spitzfindigkeit. Sondern um die Frage, ob man als Verbraucher an diesem Ort vors Gericht zitiert werden kann.

