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Ein Sommerhaus als "Wohnsitz wider Willen"?

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2020/289Die Presse - Recht 2020, 22 Heft 38 v. 17.9.2020

Wien. Ist ein Ferienhaus, in dem man Jahr für Jahr den Großteil des Sommers verbringt, rechtlich ein zweiter Wohnsitz? Darüber hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Und nein, es ging dabei nicht bloß um eine juristische Spitzfindigkeit. Sondern um die Frage, ob man als Verbraucher an diesem Ort vors Gericht zitiert werden kann.

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