VwGH korrigiert Freispruch eines Fußballanhängers.
Wien. Das Antigesichtsverhüllungsgesetz solle nicht alle Formen der Verhüllung der Gesichtszüge verbieten; vielmehr habe der Gesetzgeber nur das Verbergen aus religiösen Gründen untersagen wollen. Mit dieser Begründung stellte das Verwaltungsgericht Wien das Strafverfahren gegen einen Fußballfan ein, den die Polizei mit 70 Euro Geldstrafe belegt hatte.

