Mann darf Mietvertrag der Mutter nicht übernehmen.
Wien. Stirbt ein Mieter, dürfen nahe Verwandte in dessen Mietvertrag eintreten. Aber nur, wenn sie selbst auch in dieser Wohnung gelebt haben. Und tatsächlich hatte ein Mann viele Jahre lang in der Wohnung seiner nun verblichenen Mutter gehaust. Dass er zuletzt aber nur noch zum Pflanzengießen gekommen ist, fällt ihm nun rechtlich auf den Kopf.

