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19 Semester Studienbeihilfe möglich

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/265Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 35 v. 24.8.2020

Verwaltungsgerichtshof sieht keine Grenze bei doppelter Regelstudiendauer.

Wien. In den eigentlich vorgesehenen acht Semestern ist es sich nicht ausgegangen, das Diplomstudium Medienkunst/Digitale Kunst eines Hörers der "Angewandten" in Wien. Und zwar bei Weitem nicht: Es sollten mehr als acht Jahre werden. Fraglich war, ob der sozial Bedürftige Kunststudent so lang Anspruch auf Studienbeihilfe hat.

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