Verwaltungsgerichtshof sieht keine Grenze bei doppelter Regelstudiendauer.
Wien. In den eigentlich vorgesehenen acht Semestern ist es sich nicht ausgegangen, das Diplomstudium Medienkunst/Digitale Kunst eines Hörers der "Angewandten" in Wien. Und zwar bei Weitem nicht: Es sollten mehr als acht Jahre werden. Fraglich war, ob der sozial Bedürftige Kunststudent so lang Anspruch auf Studienbeihilfe hat.

