vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baum traf Zaun: Stadt muss nicht zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/261Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 34 v. 17.8.2020

Die Gemeinde habe ihre Pflichten erfüllt, so der OGH.

Wien. Weil zwei Bäume während eines Sturms auf seinen Zaun gestürzt waren, klagte ein Mann seine Stadt. Die Bäume waren gesund, aber die Tiefe des durchwurzelbaren Bodens betrug nur 30 bis 40 cm. Als die Bäume im Jahr 1970 gepflanzt wurden, war das üblich. Heute würde man tiefer pflanzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!