Auf Gewährleistung muss eigens hingewiesen werden.
Wien/Cupertino (Kalifornien). Apple informiert österreichische Konsumenten nicht deutlich genug über ihre Rechtsansprüche bei Reklamationen. Das Unternehmen muss neben allfälligen Garantiezusagen auch klar und verständlich auf die unabhängig davon geltende Gewährleistung hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

