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Spital haftet für Belegarzt nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/238Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 31 v. 27.7.2020

Patient klagte Krankenhaus nach einer OP vergeblich.

Wien. Wer sich in einem Spital von einem Belegarzt operieren lässt, kann das Spital nicht erfolgreich klagen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Der Patient hatte zunächst den Arzt in dessen Privatordination aufgesucht. Der Mediziner bot dem Mann einen raschen Operationstermin an. Bei der Aufnahme im Spital unterschrieb der Privatpatient ein Formular, laut dem die Verantwortung für den Eingriff nur beim Belegarzt liege.

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