Küchengerüche kann man mögen oder auch nicht. Oft hängt es von eigenen Befindlichkeiten ab, ganz sicher von Dauer und Intensität. Aber wie viel davon muss man als Nachbar eines Heurigenlokals aushalten, auch wenn es einem gar nicht schmeckt? Damit musste sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) befassen.

