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Gepäck nicht markiert, Koffer weg: Flixbus haftet

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/222Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 28 v. 9.7.2020

Gepäckverlust. Beide Seiten haben fahrlässig agiert.

Wien. Ein Busunternehmen haftet grundsätzlich für den Verlust von Gepäck, wenn der Chauffeur den Kunden keinen Gepäckschein aushändigt und die Entnahme der Koffer aus dem nur von außen zugänglichen Gepäckraum nicht kontrolliert. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Musterverfahren gegen Flixbus entschieden (7 Ob 184/19p).

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