Gepäckverlust. Beide Seiten haben fahrlässig agiert.
Wien. Ein Busunternehmen haftet grundsätzlich für den Verlust von Gepäck, wenn der Chauffeur den Kunden keinen Gepäckschein aushändigt und die Entnahme der Koffer aus dem nur von außen zugänglichen Gepäckraum nicht kontrolliert. Das hat der Oberste Gerichtshof in einem Musterverfahren gegen Flixbus entschieden (7 Ob 184/19p).

