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Geldwäsche: Beweislastumkehr der falsche Weg

RechtspanoramaSeverin GlaserDie Presse - Recht 2020/214Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 28 v. 6.7.2020

Innsbruck. Für das Jahr 2019 weist die gerichtliche Kriminalstatistik 65 Verurteilungen wegen Geldwäscherei auf, genau gleich viele wie für 2018 und immerhin zehn mehr als 2017. Das ist nicht nichts, und verglichen mit vielen Delikten, die in der Statistik so gut wie gar nicht vorkommen, ist das sogar eine ganz stattliche Summe. Bedenkt man allerdings, wie oft der Tatbestand in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde und welch weite Teile der Wirtschaft – Banken, Handelsgewerbetreibende, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und noch viele mehr – auf eigene Kosten (und eigenes Risiko) durch Sorgfalts-, Melde- und ähnliche Pflichten polizeiliche Vorfeldarbeit leisten müssen, erscheinen 65 Verurteilungen als magere Ausbeute.

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