Ein Fehler einer Bank bei der Registrierung eines Sparbuchinhabers hatte ungeahnte Folgen. Zwei Brüder, J. und F., hatten jeweils 35.800 Euro geerbt und auf mehrere Sparbücher gelegt. Im EDV-System der Bank schien jedoch irrtümlich nur F. als Sparbuchinhaber auf. Den Kontoeröffnungsanträgen wurden außerdem die jeweils falschen Ausweiskopien der Brüder zugeordnet.

