OLG-Urteil über Professur an Uni Innsbruck nichtig.
Wien. Ein freundschaftlicher kollegialer Kontakt ist okay, aber ein Lehrauftrag an derselben Universität, über die ein Richter zu entscheiden hat, ist zu viel: Er macht den Richter befangen, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.

