Beamter beklagte Eingriff in die Religionsfreiheit.
Wien. Ein Polizist kann gezwungen werden, am Begräbnis eines ehemaligen Kollegen teilzunehmen; in seiner Religionsfreiheit wird er dadurch nicht verletzt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Polizist hatte eine Weisung seines Vorgesetzten missachtet, während des Dienstes zu den Begräbnisfeierlichkeiten für einen verstorbenen Exekutivbeamten zu fahren. Er sollte dort seine Dienststelle vertreten, hatte jedoch signalisiert, dass er dazu keine Ambitionen hatte. Wegen Missachtung einer Weisung wurde er mit der Disziplinarstrafe eines Verweises belegt.

