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Mehr Zeit für Firmen, um eine Pleite abzuwenden

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2020/198Die Presse - Recht 2020, 22 Heft 25 v. 18.6.2020

Insolvenzrecht. Überschuldete Unternehmen müssen weiterhin nicht sofort Insolvenz anmelden. Die Covid-Sonderregelung wird prolongiert.

[APA]

Nicht nur Lokale leiden unter den Folgen der Betriebsbeschränkungen (Symbolbild). Für eine Sanierung gibt es nun mehr Zeit.

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