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20.000 Euro zu spät von Anwalt zurückverlangt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/192Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 25 v. 15.6.2020

OGH lässt Rückforderung überhöhter Honorare schon nach drei Jahren verjähren.

Wien. Wer einem Rechtsanwalt zu viel Honorar gezahlt hat, sollte nicht lang zögern, es zurückzuverlangen. Das zeigt eine neue Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), mit der die Frist für die Rückforderung mit sofortiger Wirkung auf ein Zehntel der bisher angewendeten 30 Jahre reduziert wird.

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