Regeln. Ist das Kind während der Familienzeit auch nur einen Tag woanders, gibt es gar kein Geld für den Mann.
Wien. In der ersten Instanz hatte der Vater noch recht bekommen. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist aber klar: Der Mann bekommt kein Geld für seinen Papamonat.

