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Wien. Erst die Coronapandemie hat es möglich gemacht: Seit 8. April können börsenotierte Gesellschaften nun auch in Österreich ihre Aktionärsversammlungen virtuell abhalten. Das war in vielen EU-Mitgliedstaaten bereits vor Corona möglich. In Österreich zierte sich der Gesetzgeber jedoch, von dem Konzept der Präsenzveranstaltung abzuweichen.

