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Sind Datenschutzverletzungen zugleich Wettbewerbsverstöße?

RechtspanoramaSascha Jung/Randolph SchwabDie Presse - Recht 2020/171Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 22 v. 25.5.2020

Wien. Es ist mittlerweile bekannt: Wer sich nicht an die Vorgaben der DSGVO hält, dem droht Ungemach vonseiten der Datenschutzbehörde, etwa in Form von Geldbußen, oder der betroffenen Personen, etwa in Form von Schadenersatzansprüchen.

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