GmbH-Geschäftsführer bescheinigte eigenen Antrag.
Wien. Sollte Herr H. sich gefragt haben, ob er in Bildungsteilzeit gehen kann, so war er genau an der richtigen Adresse: H. ist der einzige und alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer und zudem Dienstnehmer einer GmbH, und wer sollte denn sonst entscheiden, ob er seine Arbeitszeit vorübergehend halbieren kann, um sich seinem Doktoratsstudium zu widmen?

