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Chef schickte sich selbst in Bildungsteilzeit

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/176Die Presse - Recht 2020, 16 Heft 22 v. 25.5.2020

GmbH-Geschäftsführer bescheinigte eigenen Antrag.

Wien. Sollte Herr H. sich gefragt haben, ob er in Bildungsteilzeit gehen kann, so war er genau an der richtigen Adresse: H. ist der einzige und alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer und zudem Dienstnehmer einer GmbH, und wer sollte denn sonst entscheiden, ob er seine Arbeitszeit vorübergehend halbieren kann, um sich seinem Doktoratsstudium zu widmen?

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