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Unklarheit spricht für Leistungspflicht des Versicherers

RechtspanoramaManuel FähnrichDie Presse - Recht 2020/169Die Presse - Recht 2020, 16 Heft 21 v. 18.5.2020

Graz. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung werden die Risken einer Unterbrechung des Betriebs versichert. Jedoch knüpft die Leistungspflicht des Versicherers nicht nur daran an, dass ein Betrieb tatsächlich vorübergehend (teilweise) unterbrochen ist, sondern zusätzlich an den Grund.

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