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Bub rammte Skifahrerin: Vater schuldlos

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/162Die Presse - Recht 2020, 14 Heft 21 v. 18.5.2020

Der Oberste Gerichtshof sieht die Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Wien. Völlig unschuldig in eine Kollision auf der Skipiste verwickelt zu sein, bedeutet nicht unbedingt, dass jemand anderer Schuld an den Folgen trägt. Das zeigt der Fall einer Skifahrerin, die von einem damals achtjährigen Buben gerammt und verletzt worden ist. Die Frau klagte den Vater, der mit seinem Sohn unterwegs gewesen war, ohne Erfolg.

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