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Wo ist mein Gewehr? Mann durfte sich irren

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/167Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 21 v. 18.5.2020

Niederösterreicher war von einem Diebstahl ausgegangen.

Wien. In der Aufregung, in die man durch einen Einbruch versetzt wird, dürfe man sich schon einmal irren. Das meint der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zugunsten eines Mannes, der nun doch seine Waffenbesitzkarte behalten darf.

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