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Selbst leicht zu öffnende Türen sind zu schließen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/155Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 20 v. 11.5.2020

Klage nach Einbruch scheitert vor dem Höchstgericht.

Wien. Wer nach einem Einbruchsdiebstahl Geld von der Versicherung fordern möchte, sollte darauf achten, dass auch die Nebeneingangstüren zugesperrt sind. Sonst gibt es nämlich kein Geld. Und zwar selbst dann nicht, wenn man die Nebentüre auch im verschlossenen Zustand einigermaßen einfach überwinden hätte können.

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