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Asylbeschwerde zu erheben ist kein Mutwille

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/150Die Presse - Recht 2020, 13 Heft 20 v. 11.5.2020

Verfassungsgericht kippt Strafe gegen Georgierin.

Wien. Es war ein verworrenes Verfahren, aber ein Ergebnis steht bereits fest: Eine Georgierin, die zweimal versucht hat, in Österreich Asyl zu bekommen, darf nicht dafür bestraft werden, dass sie gegen die zweite abschlägige Antwort nochmals ein Rechtsmittel eingelegt hat.

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