Betriebsrat kämpfte nur für Gewerkschaftsmitglieder.
Wien. Ein Mann wurde von seinem Dienstgeber, einem Betrieb der Post AG, gekündigt, nachdem er schon zuvor vom Dienst freigestellt worden war. An dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, teilte die Post ihm mit, dass der Betriebsrat seiner Kündigung widersprochen habe und er sich an diesen wenden könne.

