Fehlt ein Briefkasten, darf die Hinterlegungsanzeige nicht einfach abgelegt werden.
Wien. Wann behördliche Post als zugestellt gilt, ist vor allem für den Beginn von Rechtsmittelfristen entscheidend. Im Fall eines Tirolers, dem Verstöße gegen das Jagdgesetz vorgeworfen wurden, ging es um diese Frage. Das Haus, in dem er wohnt, ist noch nicht fertig und hat noch keinen Briefkasten.

