Wien. Zwei Gerichtsinstanzen meinten, dass einer mit Problemen kämpfenden Mutter das Kind abgenommen werden soll. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) darf die Frau aber ihren 14-jährigen Sohn weiter bei sich behalten, möglicherweise sogar dauerhaft. Und eine Rolle spielte dabei die Frage, wie sich die Situation mit den vielen von der Frau gezüchteten Katzen darstellt.

