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Patient muss jeden Arzt einzeln auf Allergien hinweisen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2020/101Die Presse - Recht 2020, 16 Heft 14 v. 30.3.2020

Wien. Wer Vorerkrankungen hat, sollte diese jedem Arzt einzeln nennen. Und nicht darauf vertrauen, dass der eine Mediziner dem Kollegen die Informationen weitergibt, auch wenn diese zusammenarbeiten. Ansonsten kann nicht nur eine Minderung des Schmerzengelds, sondern sogar der Tod drohen, wie ein tragischer Fall rund um eine Zahnbehandlung zeigt.

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