Grafik:"Die Presse" · GK
Wien. Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wurde 2018 die "DAC6-Richtlinie" (EU-Richtlinie 2018/822) verabschiedet. Sie sieht vor, dass Steuerpflichtige die Finanzverwaltung über "meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen" informieren müssen. Das sind Gestaltungen, die mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder einen EU-Mitgliedstaat und ein Drittland betreffen und ein Risiko der Steuervermeidung oder der Umgehung der Meldepflicht des Gemeinsamen Meldestandards oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweisen. Rein innerstaatliche Gestaltungen sind daher nicht erfasst.

