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Laufverletzung war genug "traumatisch"

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2020/70Die Presse - Recht 2020, 15 Heft 10 v. 2.3.2020

Unglück wurde als Arbeitsunfall anerkannt.

Wien. Der Achillessehnenriss sei auf das bloße Laufen und nicht auf ein traumatisches Ereignis zurückzuführen. Deswegen liege kein Arbeitsunfall vor, meinte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt zum Fall eines Feuerwehrmanns. Doch sie sollte sich täuschen.

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