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Sonderstrafrecht für unbelehrbare Skifahrer?

RechtspanoramaKlaus SchwaighoferDie Presse - Recht 2019/54Die Presse - Recht 2019, 13 Heft 7 v. 11.2.2019

[APA/Barbara Gindl]

Wer sich über Warntafeln hinwegsetzt, um abseits der Piste zu fahren, handelt auffallend sorglos, also grob fahrlässig.

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