OGH zeigt Verständnis bei Urteilsveröffentlichung.
Wien. Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) werden veröffentlicht. Um die Anonymität der Betroffenen zu wahren, werden die Namen der Streitparteien aber anonymisiert. Inzwischen meist so, dass nur der erste Buchstabe des Vornamens und der erste des Nachnamens zu sehen sind. Zuvor war es aber üblich, dass der Vorname voll ausgeschrieben wurde und daneben der erste Buchstabe des Nachnamens stand.

