vorheriges Dokument
nächstes Dokument

URTEIL der Woche: Ein böser Unfall, der rechtlich keiner ist

WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2019/43Die Presse - Recht 2019, 19 Heft 5 v. 31.1.2019

Nicht alles, was man landläufig Unfall nennt, ist im Rechtssinn einer. Immer wieder müssen das Menschen, denen ein Unglück zugestoßen ist, zur Kenntnis nehmen, wenn es darum geht, ob ihre Versicherung für einen erlittenen Schaden zahlt. Erst kürzlich hatte der OGH einen solchen – tragischen – Fall zu entscheiden (7 Ob 200/18i).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!