Nicht alles, was man landläufig Unfall nennt, ist im Rechtssinn einer. Immer wieder müssen das Menschen, denen ein Unglück zugestoßen ist, zur Kenntnis nehmen, wenn es darum geht, ob ihre Versicherung für einen erlittenen Schaden zahlt. Erst kürzlich hatte der OGH einen solchen – tragischen – Fall zu entscheiden (7 Ob 200/18i).

