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Airbnb & Co.: Eindämmung treibt wilde Blüten

RechtspanoramaMartin TrapichlerDie Presse - Recht 2019/410Die Presse - Recht 2019, 9 Heft 53 v. 30.12.2019

[Getty Images]

Auch bei kurzzeitiger Vermietung einer voll ausgestatteten Wohnung liegt in der Regel keine Beherbergung vor.

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