Wien. Das urheberrechtliche Erschöpfungsprinzip besagt, dass der Schöpfer eine Weiterverbreitung physischer Werkkopien nicht verhindern kann, soweit diese ursprünglich mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind. Wer eine Schallplatte ersteht, kann sein Exemplar später bedenkenlos weiterverkaufen.

