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Tödliche Spritze gereicht: OGH kippt Strafurteil

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/399Die Presse - Recht 2019, 15 Heft 51 v. 16.12.2019

Beihilfe zur Selbstschädigung eines anderen ist nicht strafbar.

Wien. Beihilfe zu Selbsttötung ist strafbar, nicht aber die Beteiligung an der Selbstschädigung eines anderen – auch dann nicht, wenn diese zum Tod führt. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor, mit der die Verurteilung einer Frau wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang gekippt wurde.

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