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Beim Rathaus wollen nicht nur Anwälte parken

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/391Die Presse - Recht 2019, 17 Heft 50 v. 9.12.2019

Interessenvertretung musste nicht vorab gefragt werden.

Wien. Berührt ein Parkverbot die Interessen einer ganzen Berufsgruppe, so muss deren Vertretung gefragt werden, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Aber dieses Recht ist nicht allzu weit auszulegen, wie eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zeigt.

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