vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Flugverspätung: Streit um Entschädigung

WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2019/373Die Presse - Recht 2019, 19 Heft 47 v. 21.11.2019

Muss man die Bordkarte vorlegen? Laut EuGH nicht.

Wien. Ein Flug von Easyjet hatte über drei Stunden Verspätung. Easyjet verweigerte jedoch Fluggästen, die keine Bordkarte für diesen Flug vorlegten, die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Richtlinie. Es fehle dann nämlich der Nachweis, dass sie sich überhaupt rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!