Muss man die Bordkarte vorlegen? Laut EuGH nicht.
Wien. Ein Flug von Easyjet hatte über drei Stunden Verspätung. Easyjet verweigerte jedoch Fluggästen, die keine Bordkarte für diesen Flug vorlegten, die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Richtlinie. Es fehle dann nämlich der Nachweis, dass sie sich überhaupt rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden hätten.

