RechtspanoramaDie Presse - Recht 2019/357Die Presse - Recht 2019, X Heft 46 v. 11.11.2019
Alkoholkontrolle. Wer einen Nachtrunk behauptet, ist mit den ersten Angaben darüber am glaubwürdigsten.
[APA/dpa-Bildfunk/Jan Woitas]
Nach der Fahrt ist Alkohol nicht verboten.