Neues Gesetz muss im Jänner in Kraft treten.
Wien. Österreich macht sich nun an die Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie der EU (2018/843). Ein Gesetzesentwurf wurde in die Begutachtung geschickt, die Frist dafür läuft bis 17. Dezember. Bis 10. Jänner muss das Gesetz in Kraft treten. Im Kern soll damit die Finanzierung von terroristischen Aktivitäten weiter erschwert werden.

